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Urheberrecht

Ich möchte etwas Licht ins dunkle der Gesetzte, insbesondere des Urheberrechts bringen. Ob mir das gelingt… mal sehen. Auf jeden Fall weise ich darauf hin, das der Nachfolgende Text nur meine Meinung wiederspiegelt und ich kein Rechtsexperte bin.


Was bedeutet eigentlich Urheberrecht?

Zitat:
Laut Definition befasst das Urheberrecht sich mit der juristischen Beziehung zwischen dem Urheber und seinem Werk. Ziel dieses Rechtsgebietes ist es, die Rechte an der eigenen Schöpfung zu schützen und eine angemessene finanzielle Vergütung zu ermöglichen.

Quelle: https://www.urheberrecht.de/ 

Was fällt unter des Urheberrecht?

Beschränken wir uns hier auf Fotos und Texte, die in Anleitungen vorkommen. ‚Natürlich gehören auch noch andere Bereiche zum Urheberrecht.

  • Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme
  • Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden
  • Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen

Geschützt in einer Anleitung sind der Text, Fotos, Skizzen.

Das Urheberpersönlichkeitsrecht

Unter dem Urheberpersönlichkeitsrecht werden die §§ 12 bis 14 zusammengefasst. Diese beinhalten die Themen: Veröffentlichungsrecht, Anerkennung der Urheberschaft und Entstellung des Werkes. 

Das heißt, alleine der Urheber entscheidet, was mit seinem Werk geschieht. Solange er anderen keine Rechte eingeräumt hat.

Was ist nun ein „Werk“?

Zitat:

Er wird bestimmt durch die die Schöpfungshöhe begründenden Merkmale. Je größer die dem Werk innewohnende Eigentümlichkeit ist, desto größer kann auch der Schutzbereich gezogen werden. Der sehr geringe Schutzbereich der sog. kleinen Münze ist daher schwer zu verletzen, wohingegen man leicht in den Schutzbereich von Werken mit einer beachtlichen Gestaltungshöhe eindringen kann (so z. B. bei komplexen und markanten Gemälden oder Skulpturen). Dabei finden allerdings nur solche Merkmale Berücksichtigung, die überhaupt zur Bestimmung des Werkes herangezogen werden (so bei einem Roman oder Ähnlichem der besonders fantasievolle Inhalt seiner Ausführungen).

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht_(Deutschland)

Das ist nun das Problem, die Schöpfungshöhe. Wie Grenzen sind nicht definiert. Und was bedeutet das nun für eine Anleitung? Ist eine Anleitung ein „Werk“?

JA, denn auch eine Bedienungsanleitung kann ein Werk sein, wenn der Autor nicht nur in eine Technische Beschreibung darstellt, sondern auch etwas Schöpferisches beisteuert.

In Bezug auf einer Anleitung bedeutet dieses, das die Anleitung, Fotos, Texte und Zeichnungen NICHT weiterverbreitet werden dürfen. Ausnahme: der Autor erlaubt es ausdrücklich. Z.B. eine Anleitung dient der Werbung und es steht dabei: „teilen und weitergeben erwünscht“. Aber es sollte ausdrücklich dabei stehen.
Denn auch Kostenlose Anleitungen sind geschützt!

Einzelne Strick- oder Häkelmuster

Ein Muster alleine ist nicht Schutzwürdig, es fehlt meistens die Schaffenshöhe. Aber die Beschreibung ist geschützt, siehe Rechte an einer Darstellung/Foto/Skizze.

Was ist mit dem Ergebnis welches aus einer Anleitung entsteht?

Nein. Anleitungen sind in Deutschland urheberrechtlich geschützt. In vielen Zeitschriften und Büchern findet man solche Texte:

Zitat:

Das Werk und die darin gezeigten Modelle sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung und Verbreitung ist, außer für private, nicht kommerzielle Zwecke, Untersatz und wird zivil- und strafrechtlich verfolgt. Dies gilt insbesondere für eine Verbreitung des Werkes durch Fotokopien, Film, Funk und Fernsehen, elektronische Medien und Internet sowie für eine gewerbliche Nutzung der gezeigten Modelle.
TASCHENTYPEN, 2016, 1. AUFLAGE,S. 160, FRECHVERLAG GMBH

Was bedeutet das?

Der Käufer einer Anleitung darf:

  • die Anleitung benutzen und nacharbeiten
  • das daraus entstandene für sich nutzen
  • für sich privat eine Kopie erstellen, z.B. ausdrucken
  • er darf sein selbst hergestelltes Werk fotografieren und zeigen

Er darf nicht:

  • die Anleitung weiter geben
  • eine Kopie egal ob digital oder gedruckt verbreiten
  • die hergestellten Dinge gewerblich verkaufen

Was steht nun in meinen Anleitungen?

 

Ein weitergeben, veröffentlichen oder vervielfältigen diese Anleitung ist NICHT erlaubt! Copyright, Urheber- und andere Rechte für Texte und Grafiken liegen bei Marion Terasa / Wollopus.

Selbst erstellte, also gehäkelte oder gestrickte Werke dürft Ihr gerne gewerblich verkaufen, verschenken oder Spenden.

Das heißt, ich erlaube nicht die Anleitung zu verbreiten oder zu veröffentlichen. Denn es steckt viel Arbeit dadrin und solange mein Bäcker mir keine kostenlose Brötchen liefert oder der Strom für den PC umsonst aus der Steckdose kommt, muss ich auf ein Tauschobjekt bestehen. Das wären nur ein paar wenige Euros 😉

Aber, ich räume ausdrücklich ein, das ihr Eure hergestellten Dinge verkaufen dürft. Also ein Verwertungsrecht nach diese Anleitung hergestelltes.

Also, häkelt, strickt, freut Euch an schönen Dingen die aus Anleitungen entstehen und zeigt Eure Werke!

Ich, und auch alle anderen mir bekannten Autorinnen, freuen sich immer über einen Feedback!

Viele Grüße

Wollopus

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